Allgemeine Geschäftsbedingungen für Festanstellungen

1. Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und dem Obligationenrecht (OR). Die Bewilligungsbehörde ist das beco und das seco, in Bern. Die Köbi Brechbühl AG ist im Besitz aller amtlichen Bewilligungen, welche für die von ihr angebotenen Dienstleistungen benötig werden.

 

1. Geltung:

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen der Köbi Brechbühl AG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Ohne sofortigen schriftlichen Widerruf seit Vertragsschluss durch den Auftraggeber gelten sie als vollumfänglich und ohne Ausnahme akzeptiert. Sie gelten für sämtliche Vermittlungen in den Bereichen Dauerstellen auf Erfolgs- /Mandatsbasis sowie Try & Hire. Mit der Entgegennahme der Bewerberdossiers akzeptiert der Kunde automatisch auch die vorliegenden AGB.

 

2. Auftragsverhältnis:

Als Vermittlung einer Dauerstelle auf Erfolgsbasis gilt die direkte Anstellung eines von der Köbi Brechbühl AG vorgeschlagenen Kandidaten aus deren Kandidaten-Pool durch den Auftraggeber.

Das Honorar wird fällig, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem ihm durch die Köbi Brechbühl AG vorgeschlagenen Kandidaten ein arbeitsvertragliches Verhältnis zustande kommt.

Bei der Vermittlung einer Dauerstelle auf Mandatsbasis erhält die Köbi Brechbühl AG einen Auftrag zur Suche nach einem Kandidaten, basierend auf einem gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeiteten Profil. Der Auftrag wird im Mandatsvertrag festgehalten.

Für die Mandatskosten wird ein Pauschalbetrag CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird dieser Betrag in Abzug gebracht.

Stellt der Arbeitgeber einen durch die Köbi Brechbühl AG vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Zustellung der Unterlagen an, so wird ein Vermittlungshonorar gemäss den nachfolgenden Ansätzen fällig.

 

3. Honorar und Zahlungsbedingungen:

Das Honorar wird auf der Basis des ersten Bruttojahressalärs berechnet. Das Bruttojahressalär versteht sich inklusive 13. Monatslohn, Gratifikationen, Spesen, Provisionen, Prämien, Boni, etc.

Das Honorar versteht sich exkl. Mehrwertsteuer.

Es gelten folgende Vermittlungshonoraransätze:

bis CHF 80'000.00 Jahressalär brutto: 6%

bis CHF 100‘000.00 Jahressalär brutto: 8%

bis CHF 120'000.00 Jahressalär brutto: 10%

über CHF 120'000.00 Jahressalär brutto: 12%

 

4. Garantie:

Wird ein Arbeitsvertrag während der Probezeit aufgelöst, werden folgende Beträge rückerstattet:

60% des Vermittlungshonorars bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des 1. Monats

40% des Vermittlungshonorars bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des 2. Monats

20% des Vermittlungshonorars bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des 3. Monats

Eine Kopie des Auflösungsvertrages muss der Köbi Brechbühl AG innert 14 Tagen zugestellt werden.

 

 5. Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsabschluss, zahlbar innert 15 Tagen, rein netto.

Sämtliche Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, der Abzug eines Skontos ist nicht erlaubt. Beanstandungen müssen schriftlich und innerhalb von acht Arbeitstagen nach Rechnungsstellung erfolgen, anderenfalls der in Rechnung gestellte Betrag als anerkannt gilt. Wird die Rechnung infolge Nichtbezahlung gemahnt, kann eine Mahngebühr von CHF 5.00 verrechnet werden.

 

6. Datenschutz:

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrags ist die Köbi Brechbühl AG berechtigt, die Daten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden (nachfolgende „Personendaten“ des Kunden) zu erheben, zu bearbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offenzulegen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Personendaten des Kunden zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird die Köbi Brechbühl AG ausdrücklich ermächtigt, Personendaten des Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an Dritte im Ausland bekannt geben zu dürfen. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt.

Der Kund verpflichtet sich, die ihm zugestellten Bewerbungsunterlagen des Kandidaten streng vertraulich zu behandeln. Für die Richtigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnt die Köbi Brechbühl AG jede Haftung ab. Sämtliche dem Kunden zugestellte Bewerbungsunterlagen bleiben bis zum allfälligen Vertragsabschluss Eigentum der Köbi Brechbühl AG. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Findet der Bewerber beim Kunden kein Interesse, sind sämtliche Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Bis zur Meldung des Abschlusses eines arbeitsvertraglichen oder arbeitsvertragsähnlichen Verhältnisses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten ist die Köbi Brechbühl AG berechtigt, die Bewerbungsunterlagen eines

Kandidaten Dritten zu unterbreiten.

 

7. Aufhebung des Auftrages:

Werden ein erteilter Auftrag oder eine damit zusammenhängende Bewerbung zurückgezogen, nachdem die Köbi Brechbühl AG diesbezüglich bereits Bemühungen unternommen hat, sind der Köbi Brechbühl AG sämtliche damit zusammenhängenden Kosten durch den Auftraggeber zu ersetzen. Kommt es trotz Beendigung des Auftrags innert Jahresfrist seit der Aktenpräsentation des Kandidaten durch die Köbi Brechbühl AG beim Auftraggeber dennoch zum Abschluss eines arbeitsvertraglichen oder arbeitsvertragsähnlichen Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, so gilt dieses als durch die Bemühungen der Köbi Brechbühl AG zustande gekommen und die entsprechenden Honorare sind geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn der Kandidat beim Auftraggeber eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle besetzt.

 

8. Haftungsausschluss der Köbi Brechbühl AG:

Nimmt der vermittelte Angestellte die Arbeit beim Auftraggeber nicht auf, leistet er ungenügende Arbeit oder verursacht er irgendwelchen Schaden beim Auftraggeber, kann die Köbi Brechbühl AG unter keinem Titel hierfür haftbar gemacht werden.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Das zwischen der Köbi Brechbühl AG und dem Auftraggeber abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht.

Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Köbi Brechbühl AG ist Bern. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt Bern.

 

Gültig ab 30. Oktober 2023